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Erweiterte Ultraschalluntersuchung, meist in der 20. Schwangerschaftswoche zur Darstellung der kindlichen Organe und kindlichen Entwicklung. Auch Feinultraschall genannt. Indikation dazu sind Auffälligkeiten in den Basis-Ultraschalluntersuchungen, Wachstumretardierung, mütterliche Infektionen während der Schwangerschaft, familiäre bekannte Fehlbildungen, Syndrome oder Erbkrankheiten oder der elterliche Wunsch nach einem differenzierten Fehlbildungsausschluss. Bitte bedenken Sie, dass auch in erfahrenen Händen und mit modernster Ultraschalltechnik nur etwa 95 % der Fehlbildungen entdeckt werden können.
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