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Im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien führen wir 3 Ultraschalluntersuchungen im Laufe der Schwangerschaft durch. In der 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche. Weitere Ultraschalluntersuchungen können sinnvoll jedoch nicht zwingend notwendig sein und stellen somit keine Kassenleistung dar.
Ultraschalluntersuchungen sind für Mutter und Kind ungefährlich!
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